Sterbefall
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Die Verpflichtung zur mündlichen Anzeige eines Sterbefalles trifft
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede Person, die beim Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Aus eigenem Wissen von einem Sterbefall unterrichtet, ist eine Person, die auf Grund eigener Wahrnehmung erkennen kann, dass eine bestimmte Person verstorben ist, z. B. wenn sie die Leiche gesehen hat, sich davon überzeugt hat, wer der oder die Verstorbene war, und die für die Beurkundung des Sterbefalles notwendigen Personenstandsurkunden und Nachweise vorlegt.
Bei Sterbefällen, z.B. in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beurkundung des Sterbefalls sind dem Standesamt die erforderlichen Urkunden – gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung – vorzulegen.
Je nach Familienstand der verstorbenen Person werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet: Eheurkunde oder eine Abschrift aus dem Eheregister
- Geschieden: Eheurkunde der letzten Ehe sowie ein Nachweis über deren Auflösung (z. B. rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Abschrift aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk)
- Verwitwet: Eheurkunde sowie ein Nachweis über die Auflösung der Ehe (z. B. Sterbeurkunde des Ehegatten oder eine Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk)
- Bestand eine Lebenspartnerschaft, ist diese durch entsprechende Urkunden nachzuweisen.
Darüber hinaus sind vorzulegen:
- die ärztliche Todesbescheinigung,
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Bitte bringen Sie die erforderlichen Urkunden möglichst im Original mit. Sofern vorhanden, können auch das Familienstammbuch sowie der Personalausweis der verstorbenen Person vorgelegt werden.
Um die Bearbeitung zu beschleunigen und Wartezeiten zu vermeiden, können Sie die Unterlagen zur verstorbenen Person vorab per E-Mail an das Standesamt übersenden.
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt im Einzelfall die Vorlage weiterer Urkunden oder Nachweise verlangen kann, sofern diese zur Beurkundung des Sterbefalls erforderlich sind.
Kosten
Sterbeurkunde: 10,00 Euro
Jede weitere Sterbeurkunde: 5,00 €
Sterbeurkunden für Sozialversicherungszwecke: Gebührenfrei