Aufnahme nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
Für die Aufnahme als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland muss ein Antrag gestellt werden. Bevollmächtigte Personen erhalten die erforderlichen Anträge auf Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland und weitere Unterlagen nach dem BVFG bei der Stadt Beckum.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) §§ 27,28.Unterlagen
Angaben über die ausreisewilligen Personen zu Familienstand, Alter, Nationalität