Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.


Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -

Unterlagen

Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung.

Kosten

Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt.
Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.


Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung. Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt. https://serviceportal.beckum.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1141/show
Fachdienst Recht und Ordnung
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3201
Fax 02521 2955-3201

Frau

Knauer-Laukötter

24 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)

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